Artikel 13 des deutschen Grundgesetzes gewährleistet das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung.
Dieses dient dem Schutz der räumlichen Privatsphäre vor Eingriffen von staatlicher Seite.
Damit handelt es sich vorrangig um ein Freiheitsrecht.
In unserem digitalen Umfeld sieht es jedoch anders aus – dort bestimmen Konzerne aus wirtschaftlichem Interesse, welche Daten an Dritte weitergegeben und somit welche Daten verarbeitet, verknüpft und ausgewertet werden – meist ohne unser Wissen und ohne einer staatlichen Regelierung durch weltweite Vernetzung entzogen.
Daten die einmal in die digitale Welt entlassen sind, können nicht mehr gelöscht werden – denn das Internet vergisst nie.
Daten aus Profilen von XING, GOOGLE, PINTEREST, FACEBOOK, INSTAGRAM, LINKEDIN, TUMBLR, TICTOC, TWITTER, SNAPCHAT, TINDER, YOUTUBE, WHATSAPP, etc. lassen sich durch Data-Mining zur Erstellung eines Bewegungsprofils, der sexuelle Orientierung, politischer Ausrichtung und/oder einer psychologischen Analyse nutzen – mit potenziell gefährlichen Auswirkungen.
Dem gegenüber steht die gesetzlich verankerte Unverletzlichkeit der Wohnung – aus der Zeit der rein analogen Welt.
In meiner Serie – ARTIKEL 13 – verbinde ich die digitale und damit nackte Version der Menschen mit der in Ihrem geschützten analogen Umfeld ihrer Wohnung.